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Pressemitteilung 17. April 2018 - Strafverfahren gegen früheren Wachmann im KZ -

Datum: 17.04.2018

Kurzbeschreibung: 



Strafverfahren gegen einen früheren Wachmann

im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau

 

Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 16. April 2018 wird Bezug genommen.

 

Mit Eingang der Anklageschrift bei Gericht beginnt das sog. Zwischenverfahren. In diesem Abschnitt des Strafverfahrens hat die im vorliegenden Fall zuständige 7. Große Strafkammer (Große Jugendkammer) des Landgerichts Mannheim zu prüfen, ob sie das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten eröffnet. Prüfungsgrundlage ist der Akteninhalt, der aus 12 Leitzordnern mit rund 6.000 Seiten besteht. Das Gericht hat dabei die Möglichkeit, vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens die Erhebung weiterer Beweise anzuordnen. Prüfungsmaßstab ist, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, d.h. ob bei vorläufiger Bewertung eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist.

Dem Angeschuldigten und seiner Verteidigerin steht das Recht zu, Einwände gegen die mögliche Eröffnung des Hauptverfahrens vorzutragen und Beweisanträge zu stellen.

 

Angesichts des - im Hinblick auf vergleichbare Fälle - zu erwartenden Interesses der Medien an dem Fortgang des Verfahrens bitten wir um Verständnis, dass aus Gleichbehandlungsgründen grundsätzlich keine telefonischen Auskünfte über den Fortgang des Verfahrens erteilt werden. Sie werden zeitnah über die Entscheidungen der Strafkammer im Rahmen von schriftlichen Pressemitteilungen unterrichtet werden, die auf der Homepage des Landgerichts Mannheim eingesehen werden können. Sie können die Pressemitteilungen auch per E-Mail erhalten. Dazu besteht die Möglichkeit der Aufnahme in unseren Presseverteiler. Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail an mich unter der Adresse bock@lgmannheim.justiz.bwl.de.

 

Rein vorsorglich bitten wir Sie, von Interviewanfragen Abstand zu nehmen.

 

Im Hinblick auf die Zugehörigkeit des Unterzeichners zur 7. Großen Strafkammer darf ich Sie des weiteren bitten, Anfragen in diesem Verfahren ausschließlich an Herrn VRLG Dr. Ratzel (0621 - 292 2658; oliver.ratzel @lgmannheim.justiz.bwl.de) und im Fall seiner Verhinderung an Frau RinLG Steinlein (0621 - 292 2646; katrin.steinlein@lgmannheim.justiz. bwl.de) zu richten.

 

 

Dr. Joachim Bock

Vorsitzender Richter am Landgericht

    

 



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