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27. bis 31. Kalenderwoche 2018 (2. Nachtrag)

Datum: 20.07.2018

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

 

Verdacht der versuchten Anstiftung zum Mord

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 300 Js 35510/17

 

Verfahren gegen

 

Dusan O., geb. 1947

Verteidiger: Rechtsanwalt Müller-Fricke, Weinheim

Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

 

Prozessauftakt: Donnerstag, 26. Juli 2018, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 06., 14., 15., 21., 22. und 23. August 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 06.11.2017 in Mannheim eine Person angesprochen, bei der es sich, was dem Angeklagten nicht bekannt gewesen sei, um eine Vertrauensperson der Polizei gehandelt habe. Er habe dieser Person EUR 5.000 als Anzahlung geboten, wenn dieser seine Frau umbringe. Insgesamt sei er bereit, EUR 30.000 zu zahlen. Die Vertrauensperson habe dem Angeklagten erklärt, sich dies überlegen zu wollen. Zwei Tage später habe die Vertrauensperson den Angeklagten angerufen und mit diesem ein Treffen für den 10.11.2017 vereinbart. Zu diesem Treffen habe die Vertrauensperson einen Verdeckten Ermittler mitgebracht. Nachdem sich die Vertrauensperson entfernt habe, seien der Angeklagte und der Verdeckte Ermittler ins Gespräch gekommen, wobei der Angeklagte schnell Vertrauen zu dem Verdeckten Ermittler gefasst habe. Der Verdeckte Ermittler habe für die Ausführung des Vorhabens EUR 40.000 sowie eine Anzahlung von EUR 5.000 verlangt. Der Angeklagte habe sich damit einverstanden erklärt, jedoch zugleich geäußert, dass er kein Geld dabeihabe. In der Folgezeit habe man die Details einer möglichen Tatausführung erörtert und zudem verschiedene Örtlichkeiten aufgesucht, die als Tatorte in Frage kommen könnten. Der Angeklagte soll noch im Beisein des Verdeckten Ermittlers versucht haben, das Geld für die Anzahlung aufzutreiben, was ihm jedoch nicht gelungen sei. Schließlich seien der Angeklagte und der Verdeckte Ermittler mit der Vereinbarung auseinandergegangen, dass der Angeklagte zunächst die Anzahlung beschaffen und anschließend der Auftrag ausgeführt werden soll. Am darauffolgenden Tag soll sich der Angeklagte bei dem Verdeckten Ermittler gemeldet und diesem mitgeteilt haben, dass die Beschaffung der Anzahlung mehrere Wochen oder Monate dauern könne. Er werde sich melden, sobald er das Geld habe.

Die Festnahme des Angeklagten sei am 14.11.2017 erfolgt.

 

 

 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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