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11. bis 15. Kalenderwoche 2018

Datum: 12.03.2018

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

 

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer

7 KLs 700 Js 31517/17

 

Verfahren gegen

 

Dembo M., geb. 1997

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

  

Prozessauftakt:Dienstag, 13. März 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 23. März, 09. u. 11. April 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er sei am 28.09.2017 in der Nähe einer Gaststätte in Mannheim mit einem Landsmann aus ungeklärter Ursache in Streit geraten. Im Verlauf des Streits soll er eine Flasche auf dem Boden zerschlagen und mit dem Rest der Flasche auf seinen Landsmann mit den Worten zugegangen sein, er werde ihn umbringen, wobei er gezielte Stiche in dessen Richtung geführt habe. Durch einen Stich soll er bei seinem Landsmann eine tiefe und stark blutende Wunde zwischen Daumen und Zeigefinger verursacht haben. Bei den Angriffen auf seinen Landsmann soll er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben.

Als eine weitere Person versucht habe, schlichtend einzugreifen, soll er dieser mit ebenfalls bedingtem Tötungsvorsatz durch eine kräftige Schwungbewegung mit der abgebrochenen Flasche eine Schnittwunde am Hals mit einer Perforation der Luftröhre zugefügt haben. Anschließend sei er geflohen.

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll zur Zeit der angeblichen Taten 20 Jahre alt und damit Heranwachsender im Sinne des JGG gewesen sein.

 

Verdacht der Umsatzsteuerhinterziehung

 

Strafkammer 22 - Große Wirtschaftsstrafkammer

22 KLs 618 Js 1714/14

 

Verfahren gegen

 

1. R. K.

   Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Rode, Freiburg

 

2. R. B.

 Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Schmedding, Freiburg



Prozessauftakt:Dienstag, 15. März 2018, 09.30 Uhr

(Fortsetzungstermine: 16., 19., 22., 23. März, 05., 10., 12., 17., 19., 24., 26. April 2018, jeweils 09.30 Uhr)

 

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie sollen als Verantwortliche einer Firmengruppe, die im Raum Südbaden im Softwarebereich tätig gewesen sei, in den Jahren 2007 bis 2012 u.a. durch Angabe nicht angefallener Vorsteuern Umsatzsteuern in Höhe von rund EUR 6,7 Millionen hinterzogen haben.

 

Verdacht des unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

 

Strafkammer 5

5 KLs 810 Js 1755/17

 

Verfahren gegen

 

1. Jovan Ch., geb. 1982

   Verteidiger: Rechtsanwalt Schnell, Heidelberg

 

2. Elvedin K., geb. 1983

   Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

 

3. Sasa N., geb. 1975

   Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim

   Verteidiger: Rechtsanwalt Mayer, Frankfurt



4. Daniel F., geb. 1986

   Verteidiger: Rechtsanwalt Langhanki, Mainz

 

Prozessauftakt:Dienstag, 20. März 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 21., 23. März, 11., 16., 20., 23. April, 04., 07., 09., 14., 16 Mai u. 04. Juni 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken ab Ende Dezember 2016 in der Nähe von Speyer und ab Anfang Januar 2017 in der Nähe von Mannheim jeweils eine Indoor-Plantage zur Aufzucht von Cannabispflanzen betrieben. Im Rahmen der Durchsuchung des Anwesens in der Nähe von Speyer seien rund 817g Marihuana sichergestellt worden. Die Ernte in der Indoorplantage in der Nähe von Mannheim soll rund 2 kg Marihuana ergeben haben.

Der Angeklagte Elvedin K. soll am frühen Abend des 11.05.2017 in Hockenheim einer Vertrauensperson der Polizei 1 kg Amphetamin und eine nicht näher bestimmte Menge Kokain zum Gesamtpreis von EUR 5.000 zum Kauf angeboten haben. Die für den 23.05.2017 geplante Durchführung des Geschäfts sei nur deshalb nicht zustande gekommen, weil der Angeklagte Elvedin K. angegeben habe, das Kokain nicht übergeben zu können.

Am 08.06.2017 sollen die Angeklagten Elvedin K. und Sasa N. einer Vertrauensperson der Polizei 4 kg Marihuana zum Preis von EUR 5.000 pro Kilo zum Kauf angeboten haben. Am Abend des 12.06.2017 sollen die Angeklagten Elvedin K. und Sasa N. in Mannheim an die Vertrauensperson sowie an einen Verdeckten Ermittler 1 kg Marihuana zum Preis von EUR 5.000 übergeben haben.

Am Abend des 18.06.2017 sollen die Angeklagten Elvedin K. und Sasa N. an die Vertrauensperson der Polizei einen Eimer mit rund 2 kg Amphetamin zum Preis von EUR 4.200 übergeben haben, wobei die Vertrauensperson zunächst eine Anzahlung von EUR 1.500 und drei Wochen später die Restzahlung geleistet habe. Zur Herstellung des veräußerten Amphetamins soll der Angeklagte Jovan Ch. in den Niederlanden eine entsprechende Menge Amphetamin-Öl erworben, dieses nach Deutschland gebracht und anschließend hier weiter verarbeitet haben.

Am Abend des 22.06.2017 sollen die Angeklagten Elvedin K. und Sasa N. der Vertrauensperson der Polizei in Speyer 40 kg Amphetamin zum Preis von EUR 1.400 pro Kilo zum Kauf angeboten haben. Am 10.07.2017 sollen die beiden Angeklagten bei einem weiteren Treffen der Vertrauensperson sowie dem nunmehr auch anwesenden Verdeckten Ermittler mitgeteilt haben, dass sie zunächst nur eine Teilmenge von 12 kg liefern könnten. Die Restmenge von 28 kg sollte der Angeklagte Jovan Ch. besorgen und nach Deutschland verbringen. Am Nachmittag des 10.07.2017 seien schließlich in Hockenheim rund 12 kg Amphetamin an die Vertrauensperson und den Verdeckten Ermittler übergeben worden. Das Amphetamin sollen die Angeklagten Elvedin K. und Sasa N. zuvor bei ihrem Mittäter, dem Angeklagten Daniel F. abgeholt haben.

Bei der Übergabe seien die Angeklagten Elvedin K. und Sasa N. festgenommen worden.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

Verdacht des Mordes

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 200 Js 11439/17

 

Verfahren gegen

 

Gocha L., geb. 1972

Verteidiger: Rechtsanwalt Nießing, Dresden

  

Prozessauftakt:Mittwoch, 21. März 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 28., 29. März, 12., 13. April, 02., 04., 09. u. 18. Mai 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er sei am Nachmittag des 09.04.2017 in Mannheim im Rahmen eines Grillfestes anlässlich seines Geburtstages mit dem von ihm selbst eingeladenen Giorgi K. in Streit geraten. Aus Rache soll der Angeklagte deshalb am 10.04.2017 den in seinem Auto in der Innenstadt von Mannheim schlafenden Giorgi K. durch einen Messerstich in den Bauch getötet haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

 

Verdacht der schweren räuberischen Erpressung u.a.

 

Strafkammer 5

5 KLs 308 Js 26073/17

 

Verfahren gegen

 

Ivo M., geb. 1969

Verteidigerin: Rechtsanwältin Behringer, Rastatt

  

Prozessauftakt:Dienstag, 27. März 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 03., 05., 10., 19. u. 27. April 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am frühen Abend des 14.07.2017 ein Lotto-Geschäft in Mannheim überfallen wollen, wobei er einen blauen Schutzanzug und eine blaue Sturmhaube getragen sowie eine geladene Schusswaffe in seinem Rucksack mit sich geführt haben soll. Unmittelbar vor dem Betreten des Ladens sei er von einem Zeugen angesprochen worden, weshalb er sich bedrängt gefühlt und deshalb unfreiwillig sein Vorhaben aufgegeben habe. Die in der Zwischenzeit herbeigerufenen Polizeibeamten hätten den flüchtenden Angeklagten festnehmen und kurze Zeit später in einem Gebüsch die Schusswaffe nebst Magazin sicherstellen können. Der Angeklagte soll zum Zeitpunkt der Festnahme erheblich alkoholisiert gewesen sein.

Am Abend des 10.08.2017 soll der Angeklagte, der eine schwarze Sturmhaube getragen habe, eine Tankstelle in Mannheim betreten haben. Unter Vorhalten eines Messers soll er die Angestellte dazu gebracht haben, die Verkaufskasse zu öffnen und ihm - nachdem er aus dieser das gesamte Bargeld entnommen habe - den Aufbewahrungsort einer weiteren Kasse mitgeteilt haben. Aus den beiden Kassen habe der Angeklagte Bargeld in Höhe von rund EUR 766 entnommen. Des weiteren habe er 9 Stangen Zigaretten und 66 Schachteln Zigaretten an sich genommen und in einer mitgebrachten Plastiktüte verstaut. Der Angeklagte sei anschließend geflohen, habe jedoch kurze Zeit später durch die herbeigerufenen Polizeibeamten auf der Flucht festgenommen werden können.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

 

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 300 Js 30169/17

 

Verfahren gegen

 

Frank M., geb. 1955

Verteidiger: Rechtsanwalt Neiß, Heidelberg

 

Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

  

Prozessauftakt:Freitag, 06. April 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 09., 11., 16., 17. April, 08., 23. u. 25. Mai 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Der Angeklagte soll über mehrere Monate bis Anfang Juni 2017 bei der Nebenklägerin in Mannheim gewohnt haben. Anfang Juni 2017 soll der Angeklagte zum wiederholten Mal aggressiv gegenüber der Nebenklägerin aufgetreten sein. Am 10.06.2017 soll er die Nebenklägerin in der damals gemeinsamen Wohnung wiederholt beleidigt, eine halbvolle Bierdose in Richtung ihres Kopfes geworfen und anschließend mit dem Arm an ihrem Hals gegen die Zimmerwand gedrückt haben. Die Nebenklägerin habe daraufhin die Polizei verständigt.
Als der Angeklagte die Wohnung mit der Polizei verlassen habe, habe er der Nebenklägerin mit dem Tod gedroht.

Der Angeklagte soll der Nebenklägerin in den folgenden Wochen wiederholt nachgestellt und ihr nach einer Gefährderansprache durch die Polizei gedroht haben, dass sie etwas erleben werde, wenn sie ihre Anzeigen nicht zurückziehe.

Am frühen Morgen des 15.09.2017 soll sich der Angeklagte mit dem Vorhaben, sich an der Nebenklägerin zu rächen, auf unbekannte Weise Zugang zu dem Mehrfamilienhaus verschafft haben, in dem sich die Wohnung der Nebenklägerin befindet. Er habe sich im Keller versteckt, wo er die Rückkehr der Nebenklägerin abgewartet habe. Nachdem diese das Haus betreten habe, sei er von hinten an sie herangetreten und habe ihr mit einem mitgeführten Küchenmesser leicht in den Rücken gestochen. Der Angeklagte soll anschließend von ihr verlangt haben, dass sie ihn in die Wohnung einlasse. Als sich die Nebenklägerin geweigert habe, soll der Angeklagte mit körperlicher Gewalt gegen sie vorgegangen und nach kurzer Zeit wiederholt mit dem Küchenmesser auf sie eingestochen haben, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Durch das Eingreifen eines Nachbarn sei der Angeklagte von einer weiteren Tatausführung abgehalten worden. Zudem sei es der Nebenklägerin gelungen, einen Schuss mit ihrem Schreckschussgasrevolver abzugeben. Der Angeklagte sei schließlich geflüchtet. Die Nebenklägerin soll mehrere Stich- bzw. Schnittverletzungen, und zwar im Gesicht, am Hals an der Hand und am Oberkörper davongetragen haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

 

Verdacht der schweren räuberischen Erpressung u.a.

 

Strafkammer 4

4 KLs 408 Js 19949/17

 

Verfahren gegen

 

Michael T., geb. 1955

Verteidiger: Rechtsanwalt Senghaus, Mannheim

 

Vertreter der Nebenklägerin: Rechtsanwalt Franz, Ketsch

  

Prozessauftakt:Dienstag, 10. April 2018, 09.30 Uhr

(Fortsetzungstermine: 12. u. 17. April 2018, jeweils 09.30 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 19.06.2017 gegen 12.30 Uhr eine Filiale der VR Bank in Mannheim betreten und die beiden noch anwesenden Mitarbeiter unter Vorhalten einer Schusswaffe gezwungen, die Filiale zu schließen, den Geldautomaten zu öffnen und das darin befindliche Bargeld in einer mitgeführten Plastiktüte zu deponieren. Anschließend sei der Angeklagte mit Bargeld in Höhe von rund EUR 88.000 geflohen.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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