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20. bis 26. Kalenderwoche 2018
Datum: 09.05.2018
Kurzbeschreibung:
- Darstellung laut Anklagevorwurf -
Hinweis:
Vom 28.05. bis 01.06.2018 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich durch Herrn VRLG Dr. Ratzel (Durchwahl 2658: E-Mail: oliver.ratzel@lgmannheim.justiz.bwl.de) vertreten.
Verdacht der schweren räuberischen Erpressung u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 204 Js 7565/11
Verfahren gegen
1. Jani D., geb. 1986
Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg
2. Andreas D., geb. 1989
Verteidiger: Rechtsanwalt Euler, Frankfurt
3. Emanuel-Pepino D., geb. 1993
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim
4. Waloza D., geb. 1964
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hofstetter, Heidelberg
Prozessauftakt:Donnerstag, 17. Mai 2018, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 22., 24. Mai u. 07., 08. u. 12. Juni 2018, jeweils 09.30 Uhr)
Den Angeklagten Jani D., Andreas D. und Emanuel-Pepino D. wird zur Last gelegt, sie hätten am späten Abend des 06.02.2017 David K. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken in Mannheim durch den Einsatz von Schlägen und Tritten dazu gebracht, ihnen eine wertvolle Armbanduhr, eine Halskette sowie Bargeld in Höhe von rund EUR 700 auszuhändigen.
Der Angeklagte Waloza D. soll die Angeklagten in Kenntnis ihres Vorhabens zum Tatort gefahren und nach der Tatausführung das Fluchtfahrzeug gelenkt haben.
David K. soll aufgrund des Vorgehens der Angeklagten eine Fraktur der Nase sowie Prellungen und Hämatome davongetragen haben. Darüber hinaus soll er einen Schneidezahn verloren haben.
Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Verdacht der schweren Körperverletzung u.a.
Strafkammer 4
4 KLs 203 Js 37200/17
Verfahren gegen
Engin D., geb. 1987
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim
Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Biereder-Groschup, Mannheim
Prozessauftakt:Freitag, 25. Mai 2018, 09.30 Uhr
(Fortsetzungstermine: 30. Mai, 04. und 06. Juni 2018, jeweils 09.30 Uhr)
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am frühen Abend des 18.11.2017 in Mannheim dem Nebenkläger und dessen Begleiter vor der Wohnung seiner früheren Freundin in Mannheim aufgelauert, um diesen Schläge zu verpassen, da er der Ansicht gewesen sei, seine frühere Freundin habe mit einem von den beiden Personen sexuellen Kontakt gehabt. Als der Nebenkläger und dessen Begleiter das Anwesen verließen, sei der Angeklagte auf diese zugegangen und habe dem Nebenkläger unvermittelt mit einem Besenstiel aus Holz so kräftig auf den Kopf geschlagen, dass dieser rückwärts auf die Treppe gefallen sei. Weitere Schläge habe er auch gegen den Begleiter des Nebenklägers geführt. Anschließend habe er mehrfach und mit massiver Gewalt auf beide am Boden liegenden Personen mit dem Besenstiel eingeschlagen und eingestochen. Er soll ihnen gedroht haben, sie „platt zu machen“. Unvermittelt soll der Angeklagte von seinen Gewalthandlungen abgelassen und die beiden Personen aufgefordert haben abzuhauen. Der Nebenkläger und dessen Begleiter sollen anschließend das Anwesen verlassen haben, wobei der Nebenkläger aufgrund seiner schweren Verletzungen auf die Hilfe seines Begleiters angewiesen gewesen sei.
Der Nebenkläger soll aufgrund der Gewalthandlungen des Angeklagten u.a. ein offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitten und sich deshalb in akuter Lebensgefahr befunden haben. Er sei einer Notoperation unterzogen und anschließend in ein künstliches Koma versetzt worden. Der Nebenkläger sei bis heute nicht in der Lage zu laufen und habe zudem Schwierigkeiten, Worte verständlich zu formulieren.
Der Begleiter des Nebenklägers soll u.a. mehrere blutende Schürf- und Stichwunden erlitten haben.
Anschließend soll der Angeklagte über das Küchenfenster in die Wohnung seiner früheren Freundin geklettert sein, diese geschlagen und angeschrieen und durch sein aggressives Verhalten dazu gebracht haben, gemeinsam mit ihm die Wohnung zu verlassen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Verdacht des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Strafkammer 5
5 KLs 804 Js 21502/17
Verfahren gegen
Pascal S., geb. 1996
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Graf, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Hörtling, Mannheim
Prozessauftakt:Mittwoch, 30. Mai 2018, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 06., 07., 08. und 13. Juni 2018, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe Anfang Juli 2017 in einem Fall rund 48 g Haschisch und in einem weiteren Fall rund 97 g Marihuana bestellt, wobei die Betäubungsmittel per Post an die Wohnanschrift des Angeklagten geschickt werden sollten. Aufgrund des auffälligen Geruchs seien beide Postsendungen im Postverteilungszentrum angehalten und der Polizei übergeben worden.
Des weiteren wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe im Juli und August sowie Anfang September 2017 dem damals 17 Jahre alten S.D. in 7 Fällen insgesamt 350 g Marihuana in Einzelmengen von 20 g bis 100 g auf Kommission veräußert.
Bei der Durchsuchung der in Mannheim gelegenen Wohnung des Angeklagten am 04.10.2017 sollen rund 320 g Marihuana, rund 150 g Haschisch sowie drei Plomben mit Kokain (Gesamtgewicht rund 1,2 g) sichergestellt worden sein. Der Angeklagte soll in seiner Wohnung in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln jederzeit zugriffs- und einsatzbereit ein Einhandmesser sowie weitere Messer aufbewahrt haben.
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt
Strafkammer 5
5 KLs 307 Js 30554/17
Verfahren gegen
Anton L., geb. 1984
Verteidiger: Rechtsanwalt Gruler, Mannheim
Prozessauftakt:Dienstag, 12. Juni 2018, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 14., 15., 19. und 21. Juni 2018, jeweils 09.00 Uhr)
Dem Beschuldigten, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, und der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt sein soll, wird zur Last gelegt, er habe Anfang September 2017 von dem Fenster seiner in Mannheim gelegenen Wohnung aus mit einer Schreckschusspistole in den Innenhof des Anwesens geschossen, wodurch ein dort anwesendes 9 Jahre altes Kind sowie dessen Mutter, aber auch die Nachbarn des Beschuldigten ein Brennen in den Augen und/oder Atemwegschwierigkeiten erlitten hätten.
Aufgrund seiner Erkrankung soll der Beschuldigte möglicherweise nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -