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32. bis 39. Kalenderwoche 2023

Datum: 09.08.2023

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 Hinweis:

Vom 19. August bis 06. September 2023 habe ich - mit Ausnahme des 04. September 2023 - Urlaub. In der Zeit vom 19. bis 31. August 2023 werde ich von Frau RinLG Dr. Lösch (Durchwahl 2620) und am 01., 05. und 06. September 2023 von Herrn RLG Ruppert (Durchwahl 2640) vertreten.

Verdacht der gefährlichen Körperverletzung u.a. 

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer - Jugendschutzsache

7 KLs 501 Js 26765/21

 Verfahren gegen

Kadir T., geb. 1985

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

 Prozessauftakt: Freitag, 08. September 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermin: 20. September 2023, 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am Abend des 23.07.2021 auf einem Spielplatz in Mannheim dem damals 14 Jahren alten Freund seines Sohnes drei Ohrfeigen und anschließend einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Danach soll er seinen Sohn angewiesen haben, dem Geschädigten eine brennende Zigarette ins Gesicht zu drücken. Dem soll der Sohn widerwillig nachgekommen sein. Im Anschluss daran soll er seinen Sohn veranlasst haben, dem Geschädigten zweimal mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Auch dieser Anweisung sei der Sohn des Angeklagten nachgekommen. 

 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 7 - Große Jugendkammer - Jugendschutzsache

7 KLs 718 Js 9059/23

 Verfahren gegen

 Mehmet U., geb. 1977

Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim

 Prozessauftakt: Freitag, 15. September 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 26., 27., 28., 29. September, 05. und 10. Oktober 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Der Angeklagte, der an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leiden soll und derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll in der Zeit vom 29.12.2022 bis 18.03.2023 in der Innenstadt von Mannheim verschiedene Straftaten begangen haben, wobei er bei der Begehung der Taten aufgrund seiner Erkrankung vermindert schuldfähig gewesen sei.

In dem o.g. Zeitraum soll der Angeklagte nach einer Ruhestörung sich seiner Festnahme widersetzt und einer Polizeibeamtin ins Gesicht gespuckt haben. Zudem soll er wiederholt Frauen, in einem Fall zwei Jugendliche und in einem weiteren Fall ein Kind sexuell belästigt haben. Des Weiteren soll er drei Scheiben eines Pkw eingeschlagen und eine Frau an einer Straßenbahnhaltestelle beleidigt und bedroht haben, wobei er nach der Bedrohung versucht habe, diese zu schlagen, was jedoch gescheitert sei.  

 Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

Verdacht des räuberischen Diebstahls in einem besonders schweren Fall u.a. 

 Strafkammer 5

5 KLs 403 Js 36994/22

 Verfahren gegen

 Lamin M., geb. 1986

Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 28. August 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 30. August, 01., 18. und 19. September 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am Nachmittag des 14.11.2022 in einem Supermarkt in Schwetzingen Lebensmittel an sich genommen, um diese ohne Bezahlung für sich zu behalten. Als er mit diesen den Supermarkt habe verlassen wollen, soll sich ihm ein Angestellter in den Weg gestellt haben. Diesen habe der Angeklagte dadurch zum Ausweichen gezwungen, dass er mit einer entwendeten Milchfalsche zum Schlag ausgeholt habe.

Zu einem weiteren ähnlich gelagerten Vorfall soll es am gleichen Ort am späten Vormittag des 18.11.2022 gekommen sein. In diesem Fall soll der Angeklagte mit der Milchfalsche in Richtung eines Angestellten geschlagen haben; dieser habe jedoch die Flasche mit dem Arm abwehren können. Anschließend soll der Angeklagte, der bei der Tatausführung ein Teppichmesser mit sich geführt haben soll, dem Geschädigten mit einem Rinderbraten ins Gesicht geschlagen haben. Der anschließenden Festnahme durch die herbeigerufenen Polizeibeamten soll sich der Angeklagte mit Gewalt, durch Spucken und durch Beleidigungen widersetzt haben. 

In der JVA Mannheim soll der Angeklagte am 25.11.2022 versucht haben, zwei Justizvollzugsbedienstete mit einem Stuhl zu schlagen. 

 Verdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. 

 Strafkammer 5

5 KLs 806 Js 29673/22

 Verfahren gegen

 Bogdan U., geb. 1995

Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen

 Prozessauftakt: Donnerstag, 07. September 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 25., 26. September, 06. und 10. Oktober 2023, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe im Januar und im Mai 2022 jeweils 1 kg Marihuana, im Mai 2022 2 kg Marihuana im Besitz gehabt und am 27.09.2022 im Pkw eines gesondert verfolgten Mittäters in Mannheim rund 2,9 kg Marihuana sowie rund 570 g Haschisch aufbewahrt, wobei die Betäubungsmittel jeweils zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen seien. 

Am 20.12.2022 soll er zudem in einem Schrank in einem Büroraum in Mannheim rund 4,3 kg Marihuana, rund 198 g Kokain sowie rund 4 kg Haschisch aufbewahrt haben. Auch diese Betäubungsmittel seien zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. In dem Schrank soll zudem eine Schusswaffe ohne Magazin aufbewahrt worden sein. Dazugehörige Patronen sollen sich auf den Tischen im Büro befunden haben.

 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 Strafkammer 5

5 KLs 303 Js 27916/22

Verfahren gegen

Arpad L., geb. 1977

Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 08. September 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 11. und 12. September 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Dem Beschuldigten, der an einer paranoiden Schizophrenie leiden soll und derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll am späten Abend des 30.08.2002 in seiner Wohnung in Mannheim-Neckarau Feuer gelegt und anschließend die Wohnung verlassen haben. Beim Eintreffen der Feuerwehr soll das Feuer bereits von selbst erloschen sein. Der entstandene Sachschaden an der Wohnung soll sich auf rund EURO 60.000 belaufen.

Aufgrund seiner Erkrankung soll der Beschuldigte bei Begehung der ihm zur Last gelegten Tat schuldunfähig gewesen sein.

 Hinweis:

In Verfahren, die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit gem. § 171a GVG für die Hauptverhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch trotz vorangegangenen Ausschlusses der Öffentlichkeit gem. § 173 Abs. 1 GVG grds. öffentlich zu erfolgen.

Vor allem in Verfahren, die die die Unterbringung eines/einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) zum Gegenstand haben, kann die Anwendung des § 171a GVG dazu führen, dass die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklage- bzw. Antragssatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des/der Beschuldigten wiederhergestellt wird. 

 Verdacht des versuchten Mordes u.a.

 Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 200 Js 38239/22

Verfahren gegen

 Hatun C., geb. 1950

Verteidigerin: Rechtsanwältin Hierstetter, Mannheim

Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen

Verteidiger: Rechtsanwalt Aydin, Mannheim

 Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Franz, Ketsch

 Prozessauftakt: Freitag, 08. September 2023, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 11., 14., 27., 28. September, 04. und 05. Oktober 2023, jeweils 09.00 Uhr)

 Die Angeklagte, die sich in Untersuchungshaft befindet, soll am 29.11.2022 in einem Krankenhaus in Mannheim gemeinsam mit einer älteren Mitpatientin in einem Krankenzimmer untergebracht gewesen sein. Die Mitpatientin der Angeklagten soll aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes und einer Coronaerkrankung auf die Beatmung durch ein Sauerstoffgerät angewiesen gewesen sein, wobei die Beatmung mit Hilfe einer Gesichtsmaske erfolgt sei. Nachdem die Mitpatientin die Gesichtsmaske wiederholt selbst abgesetzt und das Pflegepersonal den sodann entstehenden lauten Alarmton jeweils manuell abgestellt habe, soll die Angeklagte am Nachmittag des 29.11.2022 das Pflegepersonal gebeten haben, das Sauerstoffgerät oder den Alarm abzustellen. Dieses Ansinnen sei mit dem Hinweis, dass im Fall der Abschaltung des Gerätes die Mitpatientin versterben könne, zurückgewiesen worden.

Zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor der Durchführung einer Visite gegen 20.00 Uhr soll die Angeklagte das Sauerstoffgerät abgeschaltet haben, um weitere Störungen zu vermeiden. Durch die Visite sei das Abschalten des Gerätes bemerkt worden; die Angeklagte, die gegenüber den die Visite durchführenden Ärzten eingeräumt habe, das Gerät abgeschaltet zu haben, um schlafen zu können, sei nochmals darauf hingewiesen worden, dass im Fall der Abschaltung des Gerätes Lebensgefahr für ihre Mitpatientin bestehe.

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen 21.00 Uhr und 21.25 Uhr am gleichen Tag soll die Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz und unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Mitpatientin das Sauerstoffgerät erneut ausgeschaltet haben. Obwohl sie bemerkt habe, dass es deswegen zu einer erheblichen Atemstörung bei ihrer Mitpatientin gekommen sei, soll die Angeklagte weder das Atemgerät wieder angeschaltet noch das Pflegepersonal informiert haben. Das Abschalten des Gerätes sei schließlich gegen 21.25 Uhr entdeckt worden. Die Mitpatientin sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ansprechbar gewesen und habe auf die Intensivstation verlegt werden müssen. 

Die Mitpatientin sei am 17.12.2022 im Krankenhaus aufgrund Multiorganversagens verstorben, wobei das Abschalten des Sauerstoffgerätes durch die Angeklagte hierfür nicht ursächlich gewesen sei.  

 Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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